http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/mein-urteil/kolumne-mein-urteil-muss-ich-an-jedem-personalgespraech-teilnehmen-14104568.html
Rechtliche Auskunft einer deutschen Anwältin: Prinzipiell gelte das Weisungsrecht der Führungskraft, aber man könnte das Gespräch als Mitarbeiter ablehnen, wenn es keine Arbeitspflichten berührt. Daher sollte man davor Auskunft über die Gründe des Gespräches einholen. In der Praxis wird sich aber niemand auf diese konfrontative Position festlegen. Besser wäre der Rat, sich bei heiklen Gesprächen eine Vertrauensperson (Betriebsrat, KollegInnen) mitzunehmen.