Seit 1997 hat die Stadt München mit der Personalvertretung eine vorbildliche Regelung gegen Mobbing und Psychoterror am Arbeitsplatz in der Verwaltung erstellt. Aktuell liegt sie in einer dritten, überarbeiteten Version vor. Mobbing wird in Anlehnung an Heinz Leyman in fünf Kategorien eingeteilt und anhand von konkreten Mobbinghandlungen erklärt. Der Bereich der sexuellen Belästigung wird bewußt als Mobbinghandlung hinzugenommen.
Mobbingbetroffene können sich an verschiedene Anlauf- oder Beratungsstellen zur Beratung und Unterstützung wenden. Bewußt wurde keine Mobbingberatungstelle eingesetzt, weil es sinnvoller erschien, mehr Wahlmöglichkeiten zu haben. Gemeinsam mit einer Anlaufstelle kann ein “Runder Tisch” zur Konfliktklärung einberufen oder eine Mediation begonnen werden. Die letzliche Verantwortung bleibt jedoch bei der jeweiligen Führungskraft.
Zusätzlich wird jeder Bedienstete ermutigt, sich bei Mobbing an seinen unmittelbaren oder nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Dies darf zu keinen negativen Konsequenzen für den Betroffenen führen (Stichwort Viktismisierung oder Angst vor Nachteilen bei einer Beschwerde). In der Dienstvereinbarung werden fünf Schritte für das weitere Vorgehen festgelegt. Nach der Mobbingbeschwerde wird gemeinsam nach einer Lösung gesucht. Eine festgelegte Maßnahme soll in Absprache mit dem Betroffenen rasch umgesetzt werden. Wenn diese Maßnahmen (Einzelgespräche mit allen Beteiligten, Vermittlung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen…) nicht den gewünschten Erfolg zeigten, kann sich der Betroffene schriftlich an eine höhere Ebene wenden. Diese geht den Vorwürfen schriftlich nach und versucht eine weitere Konfliktregelung mit Unterstützung von Beratungsstellen und einem Netzwerk von Mediatioren. In dieser, letzten Eskalationsstufe werden die Vorfälle auf arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen geprüft. Explizit wird erwähnt, dass in gewissen Fällen in Sinne der Fürsorgepflicht beim Wechsel des Arbeitsplatzes geholfen werden soll.
Zu Beginn soll diese Regelungen spärlich genutzt worden sein. Daher fand 2003 eine Befragung innerhalb ausgewählten Bereichen statt (Rücklaufqupte 34% bwz. 46%) . Drei Viertel aller Befragten haben sich mit dem Thema Mobbing beschäftigt und ein Großteil schätzt die Bemühungen der Stadtverwaltung als sinnvoll ein. Besonders wenig konnten ArbeiterInnen mit diesen Regelwerk anfangen. 50% der Befragten sind subjektiv bereits mit Mobbing an ihrer Dienststelle in Berührung gekommen oder wissen von Fällen, die offiziell nicht behandelt wurden. Ca. 1/5 haben schon Fortbildungen zum Thema Mobbing und sexuelle Belästigung besucht. Die Stadtverwaltung sieht sich bestärkt in ihrem Bemühen gute Arbeitsbedingungen für ihre Bediensteten herzustellen.
[…] von feindseligen Gerüchten ausgetragen werden, ist es nicht mehr weit zu systematischen Mobbing. Hier ist jeder Beteiligte verantwortlich, wie weit er bereit ist bei dieser Gruppendynamik […]