Darf der Arbeitgeber meine Telefongespräche auswerten?

rechtInformativer Beitrag über die rechtliche Situation für ArbeitnehmerInnen bezüglich der Aufzeichnung von Telefonaten in der Arbeit. Ohne Zustimmung ist es grundsätzlich rechtswidrig Ton-Aufnahmen von Personen anzufertigen, weil damit elementare Grundrechte verletzt werden. Heikel wird die Sache natürlich, wenn man als Angestellter es sich nicht mit der Firma verscherzen will und “freiwillig” dieser Überwachung zustimmt. Hilfreich kann hier ein Betriebsrat sein, der die Interessen der Belegschaft verteidigt.

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