Kompakte Zusammenfassung von Dr. Wiesinger zu diesem aktuellen Thema. Drei Gerichtsentscheidungen (eine vom OGH, zwei vom EuGH) zur Zulässigkeit des Verbots, als Arbeitnehmer ein Kopftuch zu tragen, sorgen vielleicht für etwas Verwirrung. Hier wird eine Hilfestellung für den Praktiker geboten – verbunden mit der Warnung, dass es sich um eine momentane Bestandsaufnahme handelt. Eventuell ist mit weiteren Entscheidungen zu rechnen.
Unternehmen können als religiös neutrale Firma auftreten (Neutralitätspolitik) und damit auch das Kopftuch tragen verbieten. Wenn aufgrund von einer konkreten Kundenbeschwerde einer Person das Tragen verboten wird, ist es aber diskriminierend und unzulässig. Offen ist, ob Mitarbeiter ohne Kundenkontakt ebenso darunter fallen würden. Eine Versetzung in einen Bereich ohne Kundenkontakt wird unterschiedlich bewertet.